Observation
[lat. Verfolgen] die, – / – en, das Beobachten verdächtiger Personen zur Verbrechens- und Spionagebekämpfung
Observationen sind bei Detektiven, wie auch bei Auftraggebern nicht immer beliebt. Schließlich können Observanten immer nur reagieren, aber nie die Geschehnisse bestimmen. Das Ergebnis ihrer Tätigkeit hängt ausschließlich vom Verhalten der jeweiligen Zielperson ab. Wenn diese z.B. „galoppierenden Haarspitzenkatarrh“ hat und zu Hause bleibt, stehen sich die Sachbearbeiter draußen die Füße wund, ohne Ergebnisse zu erzielen. Für die Sachbearbeiter ist das frustrierend, den Mandanten kostet es Geld.
Man setzt also fast nur dann auf Observationen, wenn Ermittlungsansätze nicht greifbar sind. Trotzdem sind Observationen in vielen Fällen der einzig denkbare Weg, insbesondere wenn aktuelle Erkenntnisse über eine Zielperson, deren Tagesablauf, Kontaktpersonen und Aufenthaltsorte gewonnen werden sollen.
Sofern möglich und von der Aufgabenstellung her sinnvoll werden heute flankierend auch schon oft GPS- oder GSM-Ortungssysteme eingesetzt, bei denen eine kleine „Blackbox“ verdeckt am Zielfahrzeug angebracht wird. Ein „Wundermittel“ ist das aber auch nicht. Einerseits muss man zur Anbringung und Abnahme unauffällig an das Fahrzeug heran, wodurch sich Observationszeiten manchmal unnötig verlängern. Andererseits stellt man so nur die Fahrzeugbewegungen fest, erfährt aber nicht, was eine Zielperson nach dem Abstellen des Fahrzeuges macht. Ein Ortungssystem wird also vielfach personelle Observationen flankieren, um die Aktion durch das Halten größerer Abstände risikoärmer zu gestalten und das Zielfahrzeug, wenn der Sichtkontakt abgerissen ist, schnell wieder aufzufinden.
Auch – oder sogar besonders – gilt bei Observationen aber, dass die Gaukeleien in Fernsehkrimis mit der Realität nichts zu tun haben: Ein einzelner Detektiv wird niemals eine Zielperson über einen längeren Zeitraum observieren können, ohne aufzufallen oder die Zielperson zu verlieren. Ein solcher Versuch ist untauglich und kostet nur unnötig das Geld des Mandanten.
Wenige Beispiele von vielen Möglichkeiten, die Observationen erfordern:
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Der Detektiv observiert, wenn von Zielpersonen systematisch festgestellt werden soll, wann sie sich wo aufhalten und mit wem sie zusammentreffen. Die schriftlichen Berichte zu den gewonnenen Erkenntnissen, ggf. zusätzlich durch Foto- und/oder Videodokumentationen unterlegt, können jederzeit bei Gericht vorgelegt werden, die Sachbearbeiter stehen zusätzlich als Zeugen zur Verfügung.
Observationen für Unternehmen z.B. bei:
· Illoyalen/faulen Außendienstlern, Spesenbetrug.
· Vortäuschung von Arbeitsunfähigkeit.
· Verdacht auf Schwarzarbeit.
· Bruch eines vereinbarten Wettbewerbsverbotes.
Observationen für privat z.B. bei:
· Fehlverhalten innerhalb der Ehe bzw. Partnerschaft.
· Unterhaltsangelegenheiten.
· Sorgerechtsangelegenheiten.
Für Observationen setzen wir hoch motorisierte, aber unscheinbare PKW sowie Motorräder mit unterschiedlichen Ortskennzeichen ein. Navigationssysteme, Autotelefone und Funkgeräte sind Standard. Zur Beobachtung sensibler Bereiche stehen aber auch „alte Klapperkisten“ und getarnte Observationsbusse zur Verfügung. In Zufahrten, nicht einsehbare Ecken usw. legen wir manchmal „Steine“ und andere Tarncontainer, in denen sich Minicameras verbergen. Die Aufnahmen werden per Funk zu einem in der Nähe postierten Einsatzfahrzeug übertragen, so dass der Observant die Geschehnisse direkt beobachten kann.
Um immer kostengünstig und ortsnah tätig werden zu können, verfügen wir in fast allen deutschen Großstädten, wie z.B. in Kassel, Hannover, Hamburg, Berlin, Dresden, Leipzig, Frankfurt, Mannheim, Würzburg, Stuttgart, Karlsruhe und München über Erledigungsstellen.
Weitere Informationen zum Thema “Observationen und Beobachtungen” finden Firmenkunden unter www.HABIGHORST-KG.de und Privatkunden unter www.RITA-SCHOLZ.de .










